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Knochenleim
Definition:Knochenleim

Bei der Leimherstellung muss zwischen Knochen- (Glutin) und Knorpelleim (Chondrin) unterschieden werden, da das Glutin ein weitaus höheres Klebeverhalten als das Chondrin aufweist.

Zuerst müssen also die Knochenteile von den Knorpelteilen (wie Gelenke usw.) getrennt werden. Danach werden die Knochen entfettet und zerkleinert. Diese werden dann in Wasser ausgekocht. Die im Knochen enthaltenen Kollagene werden gelöst und gehen bei anhaltendem Kochen unter Wasseraufnahme in Glutin über. Das Glutin besitzt die Eigenschaft, nach dem Erkalten eine gallertartige Masse (Rohleim) zu bilden. Die Ausbeute ist dabei aber relativ gering. Der Rohleim muss dann eingedampft werden, um das überflüssige Wasser zu entfernen. Diese Masse wird dann getrocknet und kann weiterverarbeitet und verwendet werden (z. B. zur Möbelherstellung).

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